Infos Teil 2

Kosten
Wenn Sie bei einer Ersatzkasse oder einer sonstigen gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK, BKK, LKK usw.) versichert sind, werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von dieser Kasse in aller Regel übernommen. Auf jeden Fall gesichert ist die Kostenübernahme der Probesitzungen.
Nach diesen Probesitzungen wird ggf. ein Antrag auf Kostenübernahme (für zunächst 25 Stunden) bei Ihrer Krankenkasse gestellt.
  Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung bzw. einer Beihilfestelle versichert sein, empfiehlt es sich, dort vor Beginn der Therapie nachzufragen, wie diese Krankenversicherung tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bezuschusst, da die Regelungen der einzelnen privaten Krankenversicherer recht unterschiedlich sind.

Schweigepflicht
Jeder Arzt und Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass Sie sicher sein können, dass nicht nur die Tatsache, dass Sie in psychotherapeutischer Behandlung sind, sondern auch die Inhalte der therapeutischen Gespräche der besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Daher erhalten selbst Angehörige keinerlei Informationen über Ihre Therapie, es sei denn, Sie würden dies ausdrücklich wünschen.

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